| Retten | |
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Unter Retten versteht man das Abwenden einer
Lebensgefahr von Mensch und Tier. Hierzu zählen z.B. die Befreiung aus einer lebensbedrohenden Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen sowie lebensrettende Sofortmaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Atem-, Kreislauf- und Herzfunktion. |
| Löschen | |
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In diese Kategorie fallen alle
Einsätze, bei der die Feuerwehr ein Gerät zur Brandbekämpfung benutzt.
Zur Verdeutlichung ist hier die Brandbekämpfung und das Niederschlagen
schädlicher Dämpfe zu erwähnen. |
| Bergen | |
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Dies sind Einsätze, bei denen Sachwerte geschützt oder geborgen werden
müssen. Darunter fallen zum Beispiel das Auspumpen von Kellern nach
Hochwasser und Unwetter oder aber das beseitigen von Sturmschäden an
Gebäuden und Grundstücken. Die Kosten werden in einigen Fällen durch Versicherungen des Geschädigten ersetzt. Informationen darüber erhalten sie bei ihrem Versicherungsunternehmen. |
| Schützen | |
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Brandschutzaufklärung ist ein Teil des gesetzlichen Auftrages der
Feuerwehren. Dazu gehören die Brandschutzerziehung in Kindertagesstätten und Kindergärten |





